WIR SCHAFFEN VERBINDUNG!
Donnerstag, 19. Dezember 2024

Liebe Mitglieder*innen,

In den letzten 4 Jahren wurden seitens des Gewerbevereins keine Verkaufssonntage gewünscht.

Jede Zürcher Gemeinde darf pro Jahr höchstens vier Sonntage oder Feiertage bewilligungsfrei für Sonntagsverkäufe in Verkaufsgeschäften bestimmen. Es dürfen höchstens zwei Sonntage nacheinander bezeichnet werden. Die Bewilligungsbefreiung gilt ausschliesslich für das Verkaufspersonal und nicht für andere Gruppen von Arbeitnehmenden.

Nicht bewilligungsfähig sind im 2025:

  • 01.01. Neujahrstag (Vollzugspraxis AWA)
  • 18.04. Karfreitag (hoher Feiertag)
  • 20.04. Ostersonntag (hoher Feiertag)
  • 21.04. Ostermontag (Vollzugspraxis AWA)
  • 01.05. Tag der Arbeit (Vollzugspraxis AWA)
  • 08.06. Pfingstsonntag (hoher Feiertag)
  • 09.06. Pfingstmontag (Vollzugspraxis AWA)
  • 01.08. Nationalfeiertag (Vollzugspraxis AWA)
  • 21.09. Eidgenössischer Bettag (hoher Feiertag)
  • 25.12. Weihnachtstag (hoher Feiertag)
  • 26.12. Stephanstag (Vollzugspraxis AWA)

Die übrigen Ruhetage, welche oben nicht erwähnt sind, sind für das 2025 als Verkaufssonntage möglich.

Wir bitten Sie, uns die gewünschten Daten bis spätestens am 17. Januar 2025 bekannt zu geben.

Besten Dank im Voraus für Ihren Bescheid.

Freundliche Grüsse