WIR SCHAFFEN VERBINDUNG!
Freitag, 08. Dezember 2023

Im 2020, 2021, 2022 und 2023 wurden seitens des Gewerbevereins keine Verkaufssonntage gewünscht. Die Gemeinde kann fürs 2024 wieder maximal vier verkaufsoffene Sonntage bewilligen mit Ausnahme der hohen Feiertage und der weiteren Sonntage, die gemäss kantonaler Vollzugspraxis nicht bewilligt werden können.

Nicht bewilligungsfähig sind im 2024: 

  • 01.01.  Neujahrstag (Vollzugspraxis AWA)
  • 29.03.  Karfreitag (hoher Feiertag)
  • 31.03.  Ostersonntag (hoher Feiertag)
  • 01.04.  Ostermontag (Vollzugspraxis AWA)
  • 01.05.  Tag der Arbeit (Vollzugspraxis AWA)
  • 19.05.  Pfingstsonntag (hoher Feiertag)
  • 20.05.  Pfingstmontag (Vollzugspraxis AWA)
  • 01.08.  Nationalfeiertag (Vollzugspraxis AWA)
  • 15.09.  Eidgenössischer Bettag (hoher Feiertag)
  • 25.12.  Weihnachtstag (hoher Feiertag)
  • 26.12.  Stephanstag (Vollzugspraxis AWA)

Die übrigen Ruhetage, welche oben nicht erwähnt sind, sind fürs 2024 als Verkaufssonntage möglich.

Wir bitten Sie, uns die gewünschten Daten bekannt zu geben.

Besten Dank im Voraus für Ihren Bescheid.

Freundliche Grüsse